Kandidatenbefragung

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Kandidat: Katrin Barion

1. EINSTURZ DES STADTARCHIVS

Fakten:

Allem Anschein nach hat es vor der Katastrophe am Waidmarkt Warnsignale gegeben, bei deren Beachtung die Katastrophe vielleicht hätte verhindert werden können. Mehr dazu finden Sie in einem Artikel zum Einsturz des Stadtarchivs in der Rubrik Rasenmäher.

Fragen:

Welchen Änderungsbedarf sehen Sie auf Grundlage dieser Erfahrung? Was möchten Sie dafür tun? Halten Sie - ungeachtet möglicher strafrechtlicher Konsequenzen nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft - personelle Konsequenzen aufgrund politischer Verantwortung für angemessen und wenn ja welche?

Antwort:

Erste Konsequenzen mussten nicht zuletzt auf Druck der Grünen im Kölner Rat und im Landtag erfolgen. So wurde die Bauaufsicht wieder von der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Behörde übernommen. Bauaufsicht und Bausausführung müssen bei solchen Großprojekten strikt getrennt sein. Insofern sind wir hier bereits einen Schritt weiter.

Grundsätzlich müssen allerdings die jeweiligen Aufsichtsbehörden personell gestärkt werden, um ihrer Aufsichtspflicht auch real nachkommen zu können. Wir achten bei zukünftigen Entscheidungen über Nahverkehrsplanungen darauf, dass die Stadt Köln als Bestellerin der Leistungen über genügend Personal verfügt, um Planung, Vergabe und Umsetzung beim Beauftragten auch fachlich kontrollieren zu können. Ausgliederungs- und Einsparmaßnahmen haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass die Verwaltung zu schwach aufgestellt ist. Infolge der Haushaltskrise wird diese Korrektur zweifellos nicht einfach sein. Eine Politik "Privat geht vor Staat" hat die Handlungsfähigkeit staatlicher Behörden sukzessive geschwächt.

Derzeit laufen mehrere Untersuchungen zu den Einsturzursachen parallel. Die  Staatsanwaltschaft Köln arbeitet mit eigenen Gutachtern. Im Rahmen des auch von uns unterstützten gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens gegen die ARGE Los Süd, dass der KVB-Vorstand angestoßen hat, wurde vom Landgericht Prof. Kempfert beauftragt. Zusätzlich sind von der Verwaltung ein Erkundungsprogramm zur Gefahrenabwehr (Feuerwehr u. a.) beauftragt. Zurzeit möchte sich kein Gutachter zeitlich festlegen, wann signifikante Ergebnisse vorliegen. Diese sind aber für uns die Grundlage, um weitere strukturelle als auch personelle Konsequenzen zu ziehen.

Nach Auswertung der Untersuchungsergebnisse wollen wir auch entscheiden, inwieweit bei KVB AG und Verwaltung personelle Konsequenzen notwendig sind. Unbestreitbar liegt die wesentliche Verantwortung bei KVB-Vorstandsmitglied Walter Reinarz. Er hätte gut daran getan, bis zum Abschluss der Ermittlungen seine Funktion zumindest ruhen zu lassen. Dazu war er nicht bereit. Die von GRÜNEN und SPD im KVB-Aufsichtsrat beantragte Abberufung des KVB-Vorstands Reinarz, der für das Nord-Süd-Stadtahn-Projekt verantwortlich ist, scheiterte an der Mehrheit von CDU, FDP und Arbeitnehmer-Vertretern, die ihn trotz seiner Verantwortung weiterhin stützen.

2. TRANSPARENZ

Fakten:

Einige wichtige Großbauten in Köln wurden beispielsweise von Fonds-Eignern des „Oppenheim-Esch-Fonds" finanziert. In der Regel werden diese Gebäude auf Basis sehr langfristiger „vermieterfreundlicher" Verträge der Stadt Köln zur Nutzung überlassen - mit Mieten, die die Stadt und damit die Bürger im Marktvergleich übermäßig teuer zu stehen kommen und die das unternehmerische Risiko des Investors auf Kosten der Öffentlichkeit abschaffen. Der genaue Inhalt der Verträge war, wenn überhaupt, nur sehr wenigen Ratsmitgliedern bekannt.

Fragen:

Wie könnte Ihrer Meinung nach gewährleistet werden, dass für die Bürger folgenreiche Verträge der Stadt mit der Privatwirtschaft einer Zustimmungspflicht des Rates unterliegen? Wie könnte Ihrer Meinung nach gewährleistet werden, dass alle Ratsmitglieder den Inhalt von Verträgen mit der Privatwirtschaft kennen und wissen, worüber sie im Namen der Bürger abstimmen? Wie könnte gewährleistet werden, dass interessierte Bürger Einsicht in diese Fakten erhalten, bevor Verträge rechtskräftig unterzeichnet werden? Was möchten Sie dafür tun?

Antwort:

Die GRÜNEN haben im Rat und soweit sie in Aufsichtsgremien städtischer Gesellschaften vertreten waren, gegen die Verträge mit den Esch-Oppenheim-Fonds gestimmt, so z. B. beim Stadthaus Deutz, KölnArena und Coloneum. Die faktische Entscheidung über den Bau der vier neuen Messehallen fiel im Finanzausschuss des KölnMesse-Aufsichtsrats, in dem damals nur CDU und SPD vertreten waren.

Mit dem drohenden Weggang von RTL, ein großer Gewerbesteuerzahler, wurde der Kölner Rat schließlich so unter Druck gesetzt, dass er zustimmte - auch mit grünen Stimmen. Eklatante Versäumnisse der Stadtspitze und gezielte Interventionen mächtiger Akteure, insbesondere des damaligen Sparkassenchefs Schröder und des CDU-Fraktionschefs Bietmann, führten in dieses Dilemma. OB Schramma und Kämmerer Soenius versicherten seinerzeit, dass eine Ausschreibung des Vermietungsgeschäfts nicht notwendig sei. Dies sei rechtlich völlig ausreichend geprüft.

Die bekannten Vorhaben, die Esch-Oppenheim mit der Stadt einging, folgen grundsätzlich dem Geschäftsmodell, private Gewinne zu Lasten der Stadt zu maximieren, die zudem alle relevanten Risiken trägt. Für uns ist klar, dass Geschäfte mit diesen oder ähnlichen Fonds nicht in Frage kommen. Dafür werden wir uns einsetzen. Sofern sich dafür reale Chancen eröffnen, treten wir dafür ein, die Stadt aus den Verträgen mit Esch-Oppenheim zu lösen oder ihre negativen Folgen zumindest abzumildern. Aber das ist sehr schwer.

Grundsätzlich ist festzuhalten: Sofern die Stadt Verträge schließen möchte, muss der Vertragsinhalt Ausschüssen und Rat dargelegt werden. Je nach Umfang können Ratsmitglieder Akteneinsicht beantragen. Die Verwaltung muss rechtlich verbindlich mögliche Risiken darstellen. Eine gesetzliche Möglichkeit für Bürger, Verträge zwischen Stadt und privaten Dritten vor Abschluss einsehen zu können, existiert nicht. Das Informationsfreiheitsgesetz sieht dies nicht vor. Dies gesetzlich regeln zu wollen, dürfte keine Aussicht auf Erfolg haben, weil die private Seite auf Vertraulichkeit von Vertragsverhandlungen bestehen wird. Allein schon deshalb, weil Städte im Wettbewerb stehen, können Vertragsverhandlungen über Grundstücke und Bauvorhaben nicht öffentlich erfolgen. Dies würde die Stadt in eine nachteilige Position bringen.

Allerdings müssen die kommunalen Rats- und Aufsichtsratsmitglieder in die Lage versetzt werden, die oftmals komplexen und rechtlich wenig transparenten Verträge nachvollziehen zu können, um sie dann auch beurteilen zu können. Dazu bedarf es einer besseren Ausstattung der Fraktionen, um sich professionelle Beratung auch leisten zu können. Öffentlich kann und muss über Zielsetzung und Inhalt von Großprojekten beraten und im Rat auch öffentlich entschieden werden. In einer solchen Diskussion können Risiken transparent bzw. herausgearbeitet werden. Ein solches Vorgehen ist trotz rechtlich vorgeschriebener Verschwiegensheitsverpflichtungen machbar. Wir setzen uns dafür ein. Wir werden in Zukunft noch stärker darauf achten, dass komplexe und finanzpolitisch weitreichende Entscheidungen nicht unter Zeitdruck erfolgen und alle Möglichkeiten der sorgfältigen Prüfung auszuschöpfen.

3. VERANTWORTUNGSBEWUSSTSEIN

Fakten:

Die rund 100 städtischen Gesellschaften und Eigenbetriebe der Stadt Köln bilden einen Milliardenkonzern. Vorstände und Aufsichtsräte dieser Unternehmen sind in der Vergangenheit immer wieder ins Gerede gekommen (Stichworte: mangelnde Kompetenz, Postenvergabe als „Gefälligkeit", Vernachlässigung der Aufsichtspflicht).

Fragen:

Wie könnte Ihrer Meinung nach gewährleistet werden, dass Führungspositionen in städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben ausschließlich nach Fachkompetenz vergeben werden? Was möchten Sie dafür tun? Worin sehen Sie die Aufgabe von Ratsmitgliedern, die ja die Interessen der Bürger vertreten sollen, im Aufsichtsrat städtischer Gesellschaften? Falls Sie einen Aufsichtsratposten innehaben: Worin sehen Sie bei dieser Tätigkeit Ihre eigene Verantwortung gegenüber den Bürgern?

Antwort:

Was die Auswahl von Vorständen und Geschäftsführungen städtischer Gesellschaften angeht, ist die Abkehr von der Versorgungsmentalität eingeleitet. In den letzten Jahren sind viele Entscheidungen mit Hilfe von Personalvertretern nach dem Grundsatz "Fachkompetenz geht vor Parteibuch" gefallen. Parteizugehörigkeit darf kein entscheidendes, aber auch kein Ausschlusskriterium sein.

Diesen Weg wollen wir konsequent weitergehen. Die Aufsichtsräte verständigen sich auf ein fachliches Profil, auf dessen Grundlage renommierte Personalberater suchen und Vorschläge machen. Die Erfahrungen mit diesem Vorgehen sind positiv. Auf diese Weise wurden die in letzter Zeit neu bestellten Führungskräfte gefunden, darunter Fenske und Hofmann bei der KVB AG, Böse bei der KölnMesse, Steinkamp bei der Rheinenergie AG, Eichner und Möller bei der GAG AG und Grzesiek bei der Sparkasse KölnBonn.

Gesellschaften der Daseinsvorsorge und Strukturförderung gehören in das Eigentum der Stadt. Es ist daher auch nur folgerichtig, dass sie von entsandten Ratsmitgliedern über die Aufsichtsräte kontrolliert werden. Allerdings müssen sie sich kontinuierlich fortbilden. Dazu müssen sie auch Gelegenheit geboten bekommen. Zukünftig ist noch wichtiger, die Leitlinien der Corporate Governance, die zwingend nur für börsennotierte Unternehmen gelten, verbindlich in den städt. Gesellschaften einzuführen und auch zu praktizieren. Sie fördern Transparenz und Kontrolle. Entscheidungen über Strategie und größere Geschäfte muss laut Gemeindeverfassung der Rat treffen.

4. KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG

Fakten:

Gemäß den Bestimmungen des „Korruptionsbekämpfungsgesetzes" machen alle Ratsmitglieder Angaben zu bestehenden Beraterverträgen mit der Wirtschaft. Diese Angaben werden nicht überprüft, und ein Verstoß gegen die Offenlegungspflicht von Beraterverträgen ist nicht mit Sanktionen belegt. Die Beispiele Bietmann und Müller haben in jüngster Zeit vor Augen geführt, dass die Bürger nicht blind auf die Rechtstreue aller Ratsmitglieder vertrauen können, wenn Gesetzesverstöße nicht geahndet werden.

Fragen:

Wen würden Sie informieren, wenn Sie von nicht offengelegten Beraterverträgen eines anderen Ratsmitglieds erfahren? Halten Sie in einem solchen Fall Sanktionen für angebracht, und wenn ja welche?

Antwort:

Sofern in Verwaltung oder städtischen Unternehmen bislang nicht bekannte Beraterverträge mit Politikern oder Personen, die nicht eindeutig eine nachvollziehbare Dienstleistung erfüllen, bekannt werden, muss dies erst einmal im zuständigen Aufsichtsgremium (Aufsichtsrat, Verwaltungsrat) thematisiert werden; sofern es Anhaltspunkte für Untreue gibt, ist die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Wenn dies die Mehrheit des Aufsichtsgremiums ablehnt, kann dies auch seitens der Minderheit erfolgen.

Seit den Kölner Müll, Spenden- und Lustreisenaffären ist die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit, aber auch die Sensibilität im Rat deutlich gewachsen. Der Rat hat sich bereits in der früheren Wahlperiode als Konsequenz einen Ehrenkodex gegeben, dessen Einhaltung ein Ältestenrat überwacht. Sofern uns zweifelhafte Vorgänge bekannt werden, gehen wir diesen nach und greifen, wenn notwendig, ein. Entscheidend ist aber auch hier, ob eine politische Mehrheit sorgfältige Kontrolle will oder abwiegelt. Von Beginn an haben wir gegen die Esch-Oppenheim-Deals gekämpft.

Erst heute zeichnet sich eine Mehrheit im Rat ab, zukünftig solche Deals zu unterlassen. Als Oberstadtdirektor Ruschmeier nach seiner Amtszeit den Geschäftsführerposten bei besagtem Fonds übernehmen wollte, hatte der Rat die Möglichkeit, ihm dies zu untersagen. Der dazu von uns gestellte Antrag wurde aber von den übrigen Fraktionen seinerzeit abgelehnt. Die bekannt gewordenen Beraterverträge von Herrn Bietmann u. a. wurden im Übrigen sofort aufgekündigt.

Die Grünen haben von Beginn an gegen Filz, Vorteilsnahme und Korruption gekämpft. Das hat sie auch groß gemacht. Sie haben dazu beigetragen, dass viele Skandale aufgedeckt wurden. Darin werden wir auch nicht nachlassen. Gegen kriminelle Energien können sich trotz aller Prävention keine Verwaltung und kein Rat komplett schützen. Wichtig sind Präventionsmaßnahmen, Kontrolle und Transparenz.

5. IHRE IDEEN ZUM THEMA TRANSPARENZ

Fragen:

Halten Sie die Sach-, Personal- und Finanzentscheidungen von Rat, Verwaltung und öffentlichen Unternehmen der Stadt Köln für ausreichend transparent? Falls nein: Was müsste Ihrer Meinung nach geschehen, damit die Bürger diese Entscheidungsprozesse nachvollziehen und sich dabei einmischen können?

Antwort:

Viele Vorgänge sind für Ratsmitglieder nicht ausreichend transparent. Notwendig sind sorgfältige und nachvollziehbare Begründungen, die seitens der Verwaltung zu liefern sind. Grundsätzliche Zielsetzungen und Inhalte städtischer Vorhaben, deren detaillierte rechtliche Abwicklung zwingend nicht-öffentlich behandelt werden müssen, können im öffentlichen Teil des Rates behandelt werden. Damit sind sie auch der Öffentlichkeit zugänglich. Zudem muss der Internetauftritt grundlegend verbessert werden, um den Bürgerinnen und Bürgern ausführlichere und nachvollziehbare Informationen bereitzustellen.

6. ABSCHLIESSEND ZWEI PERSÖNLICHE FRAGEN:

Aus Anlass der jüngsten Entwicklung um den Neubau des Opernquartiers kommentierte Peter Pauls im Kölner Stadtanzeiger: „Ob Kulturpolitik oder Verkehrsentwicklung, Gestaltung der Stadtmitte oder den Umgang mit dem Bürger schlechthin - Köln muss sich völlig neu besinnen. Sonst werden nicht nur Milliarden von Euro für Fehlplanungen, Mittelmaß und Gewurstel verwandt. Wenn es am unbedingten Willen zur Veränderung fehlt, dann heißt es endgültig ‚Köln ade'".

Fragen:

Sie bewerben sich für einen Sitz im Stadtrat für die Wahlperiode 2009-2014.
Welchen Kommentar möchten Sie 2014, wenn Ihre Wahlperiode endet, über Köln in der Presse lesen?

Und was wünschen Sie sich, sollen Ihre Wähler 2014 rückblickend über Ihre
persönliche Arbeit im Rat denken?

Antwort:

Gern beantworte ich die von Ihnen gestellten beiden persönlichen Fragen (die anderen wurden ja bereits gemeinsam beantwortet) folgendermaßen:

1.Köln ist für Menschen und Umwelt eine gesündere Stadt geworden.

2.Frau Barion hat mit ihrer politischen Arbeit dazu beigetragen.

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